Blaues Aug für Guttenberg
20.000 Euro und schon ist das Plagiat kein Fall mehr für den Staatsanwalt. Härtere Strafen sind geplant.
Der Deutsche Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg kommt mit einem blauen Auge davon. Der Politiker dem wegen Plagiatsvorwürfen bereits der Doktortitel entzogen wurde, hat sich mit dem Staatsanwalt auf Diversion geeinigt. Im Sinne des außergerichtlichen Ausgleiches überweist er 20.000 Euro an die Kinderkrebshilfe. Die Staatsanwaltschaft stellt im Gegenzug das Verfahren ein. Die bayrische Staatsanwaltschaft hatte 23 Stellen identifiziert bei denen Guttenberg nicht nur gegen die guten Sitten der wissenschaftlichen community, sondern auch gegen das Urheberrecht verstoßen habe. Der mildernde Umstand: weder habe Guttenberg aus der abgeschriebenen Arbeit einen finanziellen Vorteil gezogen, noch die Urheber besagter Stellen wirtschaftlich geschädigt.
1.200 Fundstellen
Die Universität Bayreuth – die hatte Guttenbergs Arbeit mit der Bestnote ausgezeichnet – entzog dem Ex-Minister seinen Titel. In 48 Fällen habe er „planmäßig abgeschrieben“ und „vosätzlich getäuscht“. Die Schwarmintelligenz tausender GuttenPlag-Wiki Nutzer im Internet deckte bis zu 1.200 Plaigiat-Fundstellen auf 371 Seiten auf und zählt nur 22 Seiten auf denen Guttenberg nicht abgeschrieben habe. Selbst die Einleitung hat Guttenberg aus der „Frankfurter Allgemeinen“ geklaut.
Selbstironie
Den Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung weist Guttenberg allerdings zurück und übt sich in Selbstironie. "Wenn ich die Absicht gehabt hätte zu täuschen, dann hätte ich mich niemals so plump und dumm angestellt, wie es an einigen Stellen dieser Arbeit der Fall ist", sagte er in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview der Wochenzeitung "Die Zeit". Er wies auch Spekulationen über einen Ghostwriter zurück. "Ich habe den Blödsinn wirklich selber verfasst, und ich stehe auch dazu."
Eidessttliche Versicherung
Der Deutsche Hochschulverband fordert nun die Einfügung eidesstattlicher Versicherungen bei Promotionsarbeiten. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hof, das Verfahren gegen Karl-Theodor zu Gutenberg einzustellen, sei juristisch zwar kaum anzufechten, aber dennoch unbefriedigend, hieß es in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Promotionsarbeiten sollten künftig eidesstattliche Versicherungen hinzugefügt werden, mit denen der Promovierende noch einmal deutlich mache, dass er die Arbeit selbstständig verfasst habe. Wenn eine solche Versicherung fehle oder wider besseren Wissens abgegeben werde, könnten künftig deutlich höhere Strafen bis hin zur Haftstrafe verhängt werden. Hätte es an der Universität Bayreuth das Instrument einer solchen Versicherung gegeben, wäre zu Guttenberg sicherlich nicht so glimpflich davongekommen.Selbstiron
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