E-Voting aufgehoben
E-Voting ist nicht ausreichend nachvollziehbar. Wiederholt wird die ÖH Wahl aber nicht. Wulz: "Yeah!"
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl als gesetzeswidrig aufgehoben. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass nicht präzise genug geregelt war, wie und mit welchen Mitteln sowie unter welchen Kriterien die Wahlkommission überprüfen kann, ob das System fehlerlos funktioniert hat. Das aktuelle Erkenntnis betrifft zwar die Wahl der Hochschülerschaft 2009, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach bei einer Pressekonferenz am Mittwoch dennoch von einer "richtungsweisenden Bedeutung" auch für andere Wahlen.
Die elektronische Stimmabgabe, hier bei der ÖH-Wahl 2009 wird es so schnell nicht wieder geben.
Nicht nachvollziehbar
Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis unmöglich durchzuführen. Wenn man eine elektronische Wahl durchführen möchte, müssten entsprechende Anforderungen erfüllt werden. "Das war nicht gegeben", meinte der VfGH-Präsident. Holzinger räumte ein, dass bei jeder Wahl Fehler passieren könnten. Beim E-Voting könnten Fehler und Manipulationen allerdings schwerer zu erkennen sein als bei einer Papierwahl. Die Wahlordnung müsse jedoch gewährleisten, dass die Durchführung einer Wahl von jedem nachvollziehbar und auch für die Wahlbehörde überprüfbar ist.
Wulz: "Yeah!"
Für die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) - während des Verfahrens hat eine neue Legislaturperiode begonnen - hat die Entscheidung keine Konsequenzen. Die Wahl wird nicht wiederholt, die Frist dazu ist abgelaufen. Die ÖH ist mit der Entscheidung jedenfalls zufrieden. Janine Wulz, Vorsitzende der ÖH kommentierte die Entscheidung in einer ersten Reaktion auf Twitter mit "Yeah!". Die Grünen, denen Wulz nahe steht freuen sich über einen "politischen Erfolg". "So verlockend es sein mag, BürgerInnen bequem am Computer wählen zu lassen, so gefährlich ist es für eine demokratisch einwandfreie Wahl," sagt Daniela Musiol , Verfassungssprecherin der Grünen.
Wähler konnte sich nicht auf Grundsätze verlassen
Das Erkenntnis, mit dem die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl aufgehoben worden ist, sei "maßgeblich für die Zukunft", stellte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch in einer Pressekonferenz fest. So habe sich etwa der einzelne Wähler nicht darauf verlassen können, dass bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt wurden und seine Stimme unverfälscht erfasst wurde. In der Wahlordnung fehlten nämlich Regelungen zur transparenten Kontrolle des Systems.
Nur vier Experten
Laut Gerichtshof ist zu berücksichtigen, dass die wesentlichen Schritte der Wahl und der Ergebnisermittlung von der Wahlkommission selbst zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können müssen. Holzinger wies darauf hin, dass es in Österreich überhaupt nur vier EDV-Experten für den Bereich E-Voting gebe, wobei vom Wissenschaftsministerium ein Experte herbeigezogen wurde. "Das ist mit einer demokratischen Wahl nicht vertretbar", meinte der VfGH-Präsident.
Obwohl die VfGh-Entscheidung keine unmittelbare Auswirkung auf die ÖH-Exekutive hat: anderungen beim Wahlvorgang stehen der ÖH trotzdem ins Haus. Am Montag hat Wissenschftsminister Töchterle bestätigt, die Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung wieder einzuführen. "Es braucht jetzt eine grundlegende Reform des ÖH Wahlrechts, die einerseits eine Wiederholung von E-Voting ausschließt, und andererseits eine Wiedereinführung der Direktwahl auf allen Ebenen ermöglicht", sagt dazu Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH.
Kläger und Maurer freuen sich
Die GRAS, die wie andere Studentenfraktionen Beschwerde gegen das E-Voting eingereicht hatte, wertet die Entscheidung als "Riesenerfolg". "Wir haben lange gegen dieses rechtswidrige Stimmabgabesystem gekämpft und nun endlich höchstgerichtlich Recht bekommen", so die ehemalige GRAS-Aktivistin und ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer. Kritik äußerte sie u.a. daran, dass die Wahlkommissionen keine Möglichkeit hatten, das System ausreichend zu kontrollieren. "Niemand konnte nachvollziehen, ob das System manipuliert worden war, die WählerInnen hatten keine ausreichende Möglichkeit zu überprüfen, ob ihre Stimme richtig gezählt und richtig angekommen ist."Der Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) sieht in dem Urteil auch ein Scheitern des damaligen Wissenschaftsministers Johannes Hahn (V) und seines "Prestigeprojekts". "Ein Stimmverfahren durchzusetzen, das den Wahlgrundsätzen einer freien, geheimen und persönlichen Wahl nicht gerecht werden kann, war völlig verantwortungslos", so VSStÖ-Bundesvorsitzende Mirijam Müller in einer Aussendung.
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